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Dienstleistungen: DSGVO-Beratung |
Die Datenschutz-Grundverordnung "DSGVO" Sie fühlen sich von der DSGVO betroffen? Ihnen scheint die DSGVO ein Buch mit sieben Siegeln? Sie tragen die Verantwortung in einem Unternehmen oder Verein? Sie wissen nicht, wie Sie den Anforderungen der DSGVO gerecht werden sollen? Sie spielen als Unternehmer vielleicht schon mit dem Gedanken, Ihren Laden dicht zu machen? Sie haben als Verantwortlicher im Verein sogar schon darüber nachgedacht, Ihren Posten aufzugeben? Damit sind Sie in zahlreicher Gesellschaft - aber nicht allein! Gemeinsam kriegen wir sicherlich auch diese Kuh vom Eis - bevor es taut! ![]() Die DSGVO verunsichert viele! Die Reaktionen reichen von "Ich werde das komplett ignorieren!" oder "Ich warte ab, bis es meinen Nachbarn trifft ...!" über "Ich gebe meinen Posten auf, diese Verantwortung will ich nicht tragen!" bis hin zu "... dann mach ich meinen Laden dicht, ich bin ohnehin kurz vor der Rente!" Aber: Sie haben den ersten wichtigen Schritt in die DSGVO bereits getan! Sie informieren sich über die DSGVO! Das heißt, es ist Ihnen bewußt, daß die DSGVO Sie direkt oder indirekt betrifft. Der nächste Schritt ist, sich folgendes bewußt zu machen: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! Und obwohl die "DSGVO-Suppe" noch immer sehr hochkocht, gilt das auch für sie. Lassen Sie sich also bitte nicht von "Panikmache" abschrecken, wenn zum Beispiel immer wieder von Strafen in Millionenhöhe die Rede ist! Die Medien müssen schließlich auch ihr Geld verdienen, und das tun sie über Einschaltquoten und Verkaufszahlen - Sensationsmache war da schon immer ein geeignetes Mittel, den Umsatz zu steigern. Die Datenschutzbestimmungen der DSGVO sind alles andere als neu! Fast alles, was darin geregelt ist, galt auch schon lange vor dem 25.05.2018. Der große Unterschied zu früher liegt vor allem darin, daß vor Ende Mai 2018 die Aufsichtsbehörde Ihnen einen Verstoß gegen den Datenschutz nachweisen mußte, und daß seit der DSGVO die Beweislast umgekehrt ist. Das heißt, daß Sie der Behörde Belege dafür vorlegen können sollten, daß Sie um den Datenschutz bemüht sind. Sie dürfen aber nicht vergessen, daß die DSGVO vor allem für diejenigen geschaffen wurde, die mit den Daten anderer Menschen gewollt und bewußt Schindluder treiben. Nur wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, sollten Sie sich ernsthaft Sorgen machen! Davon wollen wir aber nicht ausgehen. Sie tragen Verantwortung in einem Unternehmen oder in Ihrem Verein. Weder Sie noch Ihr Unternehmen oder Verein haben ein Interesse daran, gegen die DSGVO zu verstoßen! Wenn Sie Bestimmungen daraus verletzen, dann geschieht dies nicht mit Absicht und in vollem Bewußtsein, sondern aus Unwissenheit oder Unvorsichtigkeit. Die DSGVO erwartet nun von Ihnen, daß Sie angemessene Anstrengungen unternehmen, diese Unwissenheit zu vermindern, mit Daten entsprechend bewußter und vorsichtiger umgehen und darüber hinaus einige Formalitäten und Regeln einhalten, ohne die es in einem Rechtsstaat eben nun mal nicht geht. Es ist klar, daß die DSGVO für alle Verantwortlichen einen gewissen Aufwand bedeutet, aber die Gefahr, ein "Opfer" der neuen Verordnung zu werden ist gerade für diejenigen am größten, die sich zum Abwarten und Nichtstun entschließen. Zumindest die bayerische Aufsichtsbehörde ist derzeit nicht damit beschäftigt, Strafen zu verhängen - obwohl auch das eine ihrer Aufgaben ist -, sondern ausdrücklich damit, beratend tätig zu werden. Wenn Sie also aktiv werden und sich bemühen, den Erfordernissen gerecht zu werden, hinterlassen Sie schon mal ein deutlich positives Bild bei der Behörde und werden bei einer Kontrolle sicherlich Verständnis und Hilfe, nicht Strafe erwarten können. Natürlich ist klar, daß eine Beschäftigung mit der DSGVO nicht ohne den Aufwand von Zeit möglich ist. Diese Zeit können Sie reduzieren - allerdings auch nicht zum Nulltarif. |